Viele Unternehmer wissen: Eine Gefährdungsbeurteilung ist Pflicht. Doch kaum einer weiß genau, was das heißt. Also bleibt es oft bei: „Das machen wir irgendwann“. Damit ist jetzt Schluss. Hier kommt die Praxisanleitung:
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Ganz simpel: Sie schauen sich die Arbeitsplätze an und bewerten, welche Risiken es gibt und wie man sie vermeiden oder minimieren kann. Das gilt für Maschinen, Tätigkeiten, psychische Belastung, Homeoffice und vieles mehr.
Wer muss das machen?
Jedes Unternehmen egal ob Sie einen Minijobber oder 100 Mitarbeitende haben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und wird bei Prüfungen abgefragt.
Wie geht das konkret?
- Arbeitsbereiche und Tätigkeiten erfassen
- Gefährdungen ermitteln (z. B. Lärm, Stolperfallen, Stress)
- Risiken bewerten (Häufigkeit, Schwere, Eintrittswahrscheinlichkeit)
- Maßnahmen festlegen (z. B. PSA, Schulung, Umbauten)
- Dokumentieren
- Regelmäßig prüfen und anpassen
Was passiert, wenn ich das nicht mache?
Im besten Fall gar nichts, im schlimmsten Fall ein Unfall, eine Anzeige oder Probleme bei Versicherungen und Prüfungen. Wer dokumentiert, schützt sich rechtlich.
Tipp aus der Praxis:
Nutzen Sie die kostenlosen Vorlagen Ihrer Berufsgenossenschaft. Die sind rechtssicher, praxisnah und leicht verständlich.
Fazit:
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Bürokratiemonster sondern ein Werkzeug, um Ihr Team zu schützen. Wer es einmal ordentlich macht, hat langfristig Ruhe und rechtliche Sicherheit.