Warum Unterweisungen Leben retten und wie Sie sie praxisnah durchführen

„Schon wieder eine Unterweisung?“ Wer diesen Satz kennt, weiß, dass Arbeitsschutz oft nervt. Aber: Wer unterweist, schützt Leben. Und das muss kein langweiliger Pflichttermin sein.

Warum sind Unterweisungen Pflicht?
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 12) müssen alle Mitarbeitenden vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden angepasst an ihre Aufgaben.

Was muss unterwiesen werden?
• Maschinen und Arbeitsmittel
• Verhalten im Notfall
• Persönliche Schutzausrüstung
• Gefährdungen am Arbeitsplatz
• Änderungen im Betrieb (neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren)

Wie läuft eine gute Unterweisung ab?

  1. Individuell statt Gießkanne: Wer am Schreibtisch sitzt, braucht andere Infos als jemand auf der Baustelle.
  2. Mit Beispielen arbeiten: Statt Paragrafen runterzuleiern, echte Situationen besprechen.
  3. Aktiv einbinden: Fragen stellen, diskutieren lassen, Erfahrungen austauschen.
  4. Dokumentieren nicht vergessen: Wer unterschreibt, bestätigt die Teilnahme – wichtig für Prüfungen und im Ernstfall.

Was bringt das konkret?
Eine gute Unterweisung sorgt für Sicherheit, Klarheit und oft auch für Motivation. Denn wer weiß, wie er sich schützen kann, fühlt sich sicherer und arbeitet besser.

Fazit:
Arbeitsschutzunterweisungen sind kein lästiger Pflichttermin, sondern ein Zeichen von Verantwortung. Machen Sie sie praxisnah und zeigen Sie, dass Ihnen Ihre Leute wirklich wichtig sind.

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