Warum sind Unterweisungen Pflicht?
Laut Arbeitsschutzgesetz (§ 12) müssen alle Mitarbeitenden vor Beginn ihrer Tätigkeit und danach mindestens einmal jährlich unterwiesen werden angepasst an ihre Aufgaben.
Was muss unterwiesen werden?
• Maschinen und Arbeitsmittel
• Verhalten im Notfall
• Persönliche Schutzausrüstung
• Gefährdungen am Arbeitsplatz
• Änderungen im Betrieb (neue Maschinen, neue Arbeitsverfahren)
Wie läuft eine gute Unterweisung ab?
Was bringt das konkret?
Eine gute Unterweisung sorgt für Sicherheit, Klarheit und oft auch für Motivation. Denn wer weiß, wie er sich schützen kann, fühlt sich sicherer und arbeitet besser.
Fazit:
Arbeitsschutzunterweisungen sind kein lästiger Pflichttermin, sondern ein Zeichen von Verantwortung. Machen Sie sie praxisnah und zeigen Sie, dass Ihnen Ihre Leute wirklich wichtig sind.
Was ist eine Gefährdungsbeurteilung?
Ganz simpel: Sie schauen sich die Arbeitsplätze an und bewerten, welche Risiken es gibt und wie man sie vermeiden oder minimieren kann. Das gilt für Maschinen, Tätigkeiten, psychische Belastung, Homeoffice und vieles mehr.
Wer muss das machen?
Jedes Unternehmen egal ob Sie einen Minijobber oder 100 Mitarbeitende haben. Es ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 5 ArbSchG) und wird bei Prüfungen abgefragt.
Wie geht das konkret?
Was passiert, wenn ich das nicht mache?
Im besten Fall gar nichts, im schlimmsten Fall ein Unfall, eine Anzeige oder Probleme bei Versicherungen und Prüfungen. Wer dokumentiert, schützt sich rechtlich.
Tipp aus der Praxis:
Nutzen Sie die kostenlosen Vorlagen Ihrer Berufsgenossenschaft. Die sind rechtssicher, praxisnah und leicht verständlich.
Fazit:
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein Bürokratiemonster sondern ein Werkzeug, um Ihr Team zu schützen. Wer es einmal ordentlich macht, hat langfristig Ruhe und rechtliche Sicherheit.
1. Keine klare Zuständigkeit
In vielen Betrieben „kümmert sich halt irgendwer“. Das führt zu Chaos, gerade bei Unterweisungen und im Notfall. Benennen Sie eine feste Person für den Arbeitsschutz und lassen Sie diese schulen.
2. Fehlende Gefährdungsbeurteilungen
Ein Malerbetrieb wurde kürzlich vom Gewerbeaufsichtsamt geprüft. Keine Dokumentation vorhanden. Folge: hohe Auflagen und Frist zur Nachbesserung. Schon einfache Vorlagen (z. B. von der BG) helfen, rechtssicher zu agieren.
3. Schutzausrüstung liegt im Lager wird aber nicht getragen
„Ist zu heiß, stört beim Arbeiten“ hört man oft. Aber: Wenn bei einem Unfall die PSA nicht getragen wurde, kann das rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Lösung: Mit dem Team reden, passende Ausrüstung beschaffen und konsequent einfordern.
4. Fehlende Unterweisungen bei neuen Maschinen
Ein Metallbauer ließ einen neuen Mitarbeiter an die Stanzmaschine ohne Einweisung. Es kam zum Unfall. Klare Regel: Keine Maschine ohne schriftlich dokumentierte Unterweisung.
5. Brandschutz? „Das regeln wir im Ernstfall“
Es gibt Betriebe ohne Feuerlöscher, ohne Fluchtplan. Das ist grob fahrlässig. Ein kleiner Test: Wissen alle im Team, was bei Feuer zu tun ist? Wenn nicht: Schulung ansetzen, Ausstattung prüfen.
Fazit:
Arbeitsschutz muss nicht kompliziert oder teuer sein. Es geht darum, Verantwortung zu übernehmen für Menschen und fürs Unternehmen. Fangen Sie mit kleinen Schritten an, aber machen Sie es richtig.